Wenn Sie eine Psychotherapie in unserer Praxis suchen, können Sie sich über den Menüpunkt “Anfrage für Erstgespräch” in unserer Praxis anmelden und auf unsere Warteliste aufnehmen lassen. Wir vergeben jedes Quartal ein Kontingent an Erstgesprächen, in denen eine erste diagnostische Einschätzung vorgenommen wird und die Indikation einer Psychotherapie überprüft werden kann.
Ist ein Therapieplatz frei, folgen zunächst einige Probesitzungen, bevor die eigentliche Therapie beginnt. In den sogenannten probatorischen Sitzungen werden Therapieziele näher konkretisiert und ggf. weitere diagnostische Maßnahmen durchgeführt. Außerdem können Sie und Ihre Therapeutin/ Ihr Therapeut sich vergewissern, ob „die Chemie stimmt“, denn die therapeutische Beziehung hat einen sehr großen Einfluss auf das Gelingen einer Behandlung.
Am Ende der probatorischen Sitzungen wird mit Ihrem Einverständnis ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung gestellt und nach Kostenzusage Ihrer Krankenkasse beginnt die eigentliche Therapie.
Für Patienten privater Krankenversicherungen gelten ggf. abweichende Regelungen zum Antragsverfahren und zur Kostenübernahme. Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu den Modalitäten der Kostenerstattung für Psychotherapie.